6.5 Zi.- Einfamilienhaus mit Panoramablick
Beschreibung
Eingebettet in einem ruhigen Einfamilienhausquartier von Füllinsdorf, befindet sich diese sympathische Liegenschaft mit wunderbarer Aussicht. Dank einer verkehrsberuhigten Sackgasse können Kinder hier noch gefahrlos auf der Strasse spielen. Füllinsdorf verfügt über eine gute Infrastruktur für den täglichen Bedarf.
Dieses freistehende Einfamilienhaus mit Garten ist für einen mehrköpfigen Familienhaushalt konzipiert und stellt das ideale Zuhause für eine Familie mit Kindern dar.
Der einladende Windfang im Erdgeschoss führt direkt in das Wohn-Esszimmer, das dank grossen Fensterfronten sehr hell und freundlich wirkt. Sowohl vom Wohnbereich als auch von der angrenzenden Panoramaterrasse kann man einen wunderbaren Blick in die Ferne geniessen. Die separate Küche bietet Platz für eine gemütliche Sitzecke und könnte bei Bedarf zum Wohnbereich hin geöffnet werden. Nebst dem Eingangsbereich mit Gästetoilette ergänzt ein Bürozimmer das Raumprogramm auf dieser Etage.
Im Obergeschoss befinden sich das Elternschlafzimmer und zwei Kinderzimmer, die sich ein grosses Badezimmer teilen (Wanne, Lavabo, WC, Fenster). Gemütliche Dachschrägen sorgen für ein behagliches Ambiente.
Das Gartengeschoss steht den anderen Stockwerken in nichts nach. Während hangseitig die Keller- und Technikräume angesiedelt sind, steht gartenseitig ein grosses, helles Zimmer mit schöner Aussicht zur Verfügung. Der riesige Vorraum mit Ausgang zum Garten und seinem gemütlichen Sitzplatz könnte als zweites Wohnzimmer genutzt werden. Praktischerweise steht hier eine weitere Dusche zur Verfügung.
Zur Liegenschaft gehören zwei Garagen, die sich auf Strassenebene, also nur ca. 15 Treppenstufen vom Haus entfernt, befinden.
Das Einfamilienhaus wurde stets gut unterhalten und liebevoll gepflegt. Der Innenausbau entspricht jedoch nicht mehr ganz dem heutigen Wohngeist. Die neuen Eigentümer werden nun die Möglichkeit haben das Haus nach ihren Vorstellungen zu modernisieren. Folgende Renovationen sollten je nach Bedarf in Betracht gezogen werden: Malerarbeiten, gewisse Bodenbeläge, Bäder und Küche.